Al Safar & Partners · Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Anwälte in Dubai.
Führende Arbeitsrechtskanzlei in Dubai. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten VAE-Arbeitsrecht – von ungerechtfertigter Kündigung über Arbeitsverträge bis hin zu DIFC-Arbeitsstreitigkeiten, Compliance und MOHRE-Verfahren. Unser Team bewegt sich mit Präzision durch das VAE-Arbeitsgesetz und das DIFC Employment Law. Vereinbaren Sie noch heute eine fachkundige Rechtsberatung.
Warum wir
Vergütung & Sozialleistungen
Ansprüche auf Abfindung, Gratifikation und Sozialleistungen
Rechtswidrige oder willkürliche Entscheidungen
Ansprüche wegen ungerechtfertigter Kündigung und willkürlicher Entlassung
Verträge & Richtlinien
Arbeitsverträge, Mitarbeiterhandbücher und HR-Richtlinien
Vollstreckung
Vollstreckung arbeitsrechtlicher Urteile und Schiedssprüche
Compliance
Prüfung und Beratung zur Einhaltung des VAE-Arbeitsrechts
Warum wir
Warum Al Safar & Partners für Arbeitsrecht
01
Beide Seiten des Tisches
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – das verschafft uns einen einzigartigen Einblick in jeden Streitfall.
02
VAE- und DIFC-Arbeitsrecht
Fundierte Expertise im materiellen Arbeitsrecht der VAE (Festland) sowie im DIFC Employment Law.
03
MOHRE & Arbeitsgerichte
Unmittelbare Erfahrung vor dem Ministerium für Humanressourcen und den Arbeitsgerichten der VAE.
04
Proaktive Compliance
Arbeitsrechtliche Audits und Richtlinienprüfungen, die Unternehmen schützen, bevor Streitigkeiten entstehen.
Common Questions
Frequently Asked Questions
Nach dem VAE-Arbeitsgesetz (Bundesdekretgesetz Nr. 33 von 2021) haben Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr beschäftigt waren, Anspruch auf: 21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die ersten 5 Jahre und 30 Tage pro Jahr danach. Unser Arbeitsrechtsteam berechnet die genauen Ansprüche und geht gegen Arbeitgeber vor, die Arbeitnehmer benachteiligen.
Nein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist einhalten (mindestens 30 Tage, in der Regel 30–90 Tage). Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Umständen rechtmäßig (strafrechtliche Verurteilung, grobes Fehlverhalten). Eine rechtswidrige Kündigung berechtigt den Arbeitnehmer zur vollen Vergütung der Kündigungsfrist sowie unter Umständen zu weiterem Schadensersatz.
Das VAE-Recht verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer, die berechtigte Beschwerden beim Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MOHRE) oder über interne HR-Prozesse melden. Werden Sie nach einer Beschwerde entlassen oder schikaniert, können Sie einen starken Anspruch wegen ungerechtfertigter oder faktischer Kündigung haben.
Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen VAE-Recht dar. Sie können sofort eine Lohnbeschwerde bei MOHRE einreichen, ein kostenloses und schnelles Verfahren. Bleibt die Angelegenheit ungelöst, wird der Fall an das Arbeitsgericht weitergeleitet. Unser Team hat bereits hunderten Arbeitnehmern geholfen, ausstehende Löhne und Abfindungen zurückzuerhalten.
Nach den jüngsten Reformen des VAE-Visasystems können Arbeitnehmer ihr Visumssponsoring nach der Probezeit ohne Einschränkungen auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. Ein automatisches 6-monatiges Verbot besteht nicht mehr – es gilt nur noch in bestimmten Fällen von Vertragsverletzungen. Wir beraten Sie zu Ihrer konkreten Situation, bevor Sie kündigen.
Sprechen Sie noch heute mit unserem Arbeitsrechtsteam.
Erstberatung ab AED 500 – entfällt, wenn Sie ein Mandat bei uns eröffnen.