Al Safar & Partners · Familienrecht

Familienrecht Anwälte in Dubai.

Erfahrene Scheidungs- und Familienanwälte in Dubai. Wir übernehmen Scheidungen, Sorgerechtsfragen, Erbschaftsstreitigkeiten und familienunternehmerische Angelegenheiten für Einwohner und Expatriates der VAE. Vertrauliche Beratung mit fachlicher Expertise und menschlichem Feingefühl. Wir sind erfahren im VAE-Personenstandsrecht sowohl für Muslime als auch Nicht-Muslime.

Warum wir

Warum Al Safar & Partners für Familienrecht

01
Expertise im VAE-Personenstandsrecht
Fundierte Kenntnisse des VAE-Personenstandsrechts und dessen Anwendung auf Expatriates und Staatsangehörige.
02
Mediation zuerst
Vorrang für ausgehandelte Lösungen zum Schutz der Familien und zur Minimierung von Konflikten.
03
Internationales Familienrecht
Bearbeitung grenzüberschreitender Sorgerechts-, Entführungs- und internationaler Scheidungsverfahren.
04
Testamente & Nachlassplanung
Beratung nicht-muslimischer Expatriates zu DIFC-Testamenten und VAE-Nachlassplanung.
Common Questions

Frequently Asked Questions

Nicht-muslimische Expatriates können beantragen, dass das Recht ihres Heimatlandes auf ihre Scheidung in den VAE angewendet wird – eine bedeutende Reform von 2023. Alternativ werden Fälle nach dem VAE-Personenstandsrecht behandelt. Der DIFC-LCIA und die DIFC-Gerichte bieten zudem Dienstleistungen für Familienstreitigkeiten an. Wir leiten Mandanten zur Gerichtsbarkeit und dem Verfahren, das ihre Interessen am besten schützt.
Für Muslime folgt das Sorgerecht in der Regel dem VAE-Personenstandsrecht: Mütter behalten im Allgemeinen das Sorgerecht für Kinder, bis Jungen 11 und Mädchen 13 Jahre alt sind, danach können Väter einen Antrag stellen. Für Nicht-Muslime berücksichtigen Gerichte zunehmend das Kindeswohlprinzip ähnlich internationaler Standards. Unsere Familienanwälte schützen die Elternrechte unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Ja – und Sie sollten es tun. Ohne registriertes Testament gilt das VAE-Intestaterbrecht für Ihren Nachlass, was Ihr Vermögen möglicherweise nicht nach Ihren Wünschen verteilt. Testamente können beim DIFC Wills Service Centre (deckt alle VAE-Vermögenswerte ab) oder über die Gerichte von Dubai (deckt Festland-Immobilien ab) registriert werden. Wir entwerfen und registrieren VAE-konforme Testamente effizient.
Jeder Ehepartner kann einen Antrag beim Personenstandsgericht oder DIFC (für Nicht-Muslime) einreichen. Es gibt eine obligatorische Versöhnungs-/Mediationsphase. Scheitert die Versöhnung, geht der Fall in die Hauptverhandlung über. Die Dauer reicht von 3 bis über 12 Monaten, abhängig von der Komplexität und ob Vermögen oder Sorgerecht strittig sind.
Nach VAE-Recht behält jeder Ehepartner das auf seinen Namen eingetragene Vermögen – es gibt keine automatische hälftige Vermögensaufteilung. Finanzielle Ansprüche (Unterhalt, Vermögensbeiträge) können jedoch gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Nicht-Muslimen kann auf Antrag das eheliche Güterrecht ihres Heimatlandes angewendet werden. Eine vorausschauende Planung mit einem Ehevertrag ist stets ratsam.

Sprechen Sie noch heute mit unserem Familienrechtsteam.

Erstberatung ab AED 500 – entfällt, wenn Sie ein Mandat bei uns eröffnen.

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